Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
Medservice Stockmann
1. Allgemeines
1.1 Alle Leistungen der Firma Medservice
Stockmann liegen diesen Geschäftsbedingungen
zugrunde.
Abweichenden und/oder ergänzende Vereinbarungen
bedürfen unserer
ausdrücklichen
Zustimmung.
1.2 Die Firma Medservice Stockmann wird nach
Möglichkeit vereinbarte oder angegebene
Einsatz- /
Ausbildungezeiten pünktlich einhalten. Sollte
auf Grund von höherer Gewalt
Katastrophen und
anderer von uns nicht zu vertretenden Gründen
ein Einhalten des Vertrages
nicht möglich
sein, wird der Auftraggeber umgehend davon in
Kenntnis gesetzt.
1.3 Sämtliche Angebote, unabhängig davon, ob sie
telefonisch, per Telefax, Internet, E-Mail
oder in sonstiger
Weise erteilt wurden, sind für uns erst dann
verbindlich, wenn sie schriftlich
bestätigt wurden.
1.4 Im Zusammenhang mit der Abwicklung des
Auftrages werden von uns personenbezogene
Daten des Kunden
im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes
gespeichert und
ausschließlich im
geschäftlichen Interesse angewendet.
1.5 Im Zusammenhang mit der Behandlung von
Patienten bei Einsätzen werden auch diese
Daten im Sinne des
Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und
ausschließlich im
geschäftlichen
Interesse angewendet. Diese Daten werden
entsprechend der gesetzlichen
Vorgaben 30 Jahre
aufbewahrt.
2. Fälligkeit und Zahlungsbedingungen
2.1 Rechnungen der Firma Medservice Stockmann
sind innerhalb von 5 Tagen nach
Rechnungslegung
ohne Abzug fällig, soweit nichts anderes
schriftlich vereinbart wurde.
2.2 Für Neukunden gilt: Übersteigt die
Rechnungssumme (netto) einen Betrag von 500,00 €
wird 5 Tage vor
Veranstaltungs- /Ausbildungsbeginn 50 % der
Gesamtsumme fällig.
2.3 Werden uns nach der Auftragserteilung oder
Leistungserbringung Tatsachen bekannt,
welche die
Vermögenslage des Auftraggebers ungünstig
erscheinen lassen, so sind wir
berechtigt, von
eventuellen weiteren Verträgen zurückzutreten
oder sofortige Zahlung oder
entsprechende
Sicherheitsleistung zu verlangen.
3. Zahlungsverzug
3.1 Sollte 6 Tage nach der Rechnungslegung kein
Zahlungseingang zu verzeichnen sein,
wird eine
Zahlungserinnerung mit einem Zahlungsziel von
weiteren 5 Tagen erstellt.
3.2 Ab dem 10. Tag nach Rechnungslegung wir
automatisch die 1. Mahnung versendet mit
einer von 5,00 €. Diese Mahnung ist
innerhalb von 5 Tagen nach Datum der Ausstellung
zu
begleichen.
3.3 Sollte nach dieser Frist noch kein
Zahlungseingang zu verzeichnen sein, so wird
automatisch
die 2. Mahnung mit
einer Mahngebühr von 10,00 € zugestellt.
Zahlungsziel ist innerhalb der
nächsten 5 Tage
nach Datum der Ausstellung.
3.4 Sollte danach weiterhin kein Zahlungseingang
zu verzeichnen sein, so wird umgehend ein
Mahnverfahren
eingeleitet. Einer weiteren Benachrichtigung
bedarf es in diesem Falle
nicht.
4. Stornierungen
4.1 Bei Stornierungen von bereits erteilten
Aufträgen berechnen wir folgende Gebühren für
die Verwaltung und bereits bestelltes Personal:
- 4 Wochen vor der geplanten Veranstaltung /
Ausbildung = 10 % des Gesamtnettobetrages
- 2 Wochen vor der geplanten Veranstaltung /
Ausbildung = 20 % des Gesamtnettobetrages
- 1 Woche vor der geplanten Veranstaltung /
Ausbildung = 50 % des Gesamtnettobetrages
- 3 Tage vor der geplanten Veranstaltung
/ Ausbildung = 100 % des Gesamtnettobetrages
zuzüglich 19 % MwSt.
5. Erfüllungsort und Gerichtsstand
5.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
5.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das
Amtgericht Berlin.
Schlussbestimmung
Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die
Wirksamkeit der übringen Bestimmungen nicht. An
die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt
eine neue Bestimmung, die in ihrer
wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen
Bestimmung
möglichst nahe kommt.
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